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Pressemitteilung

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Verwaltungs- und Sozialgerichte gesucht

Der Kreis Mettmann hat die Stadt Wülfrath beauftragt, geeignete Personen zu benennen, die durch den Kreistag des Kreises Mettmann zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf gewählt werden können. Die Amtsperiode beträgt jeweils fünf Jahre und beginnt am 01.01.2020 für das Sozialgericht und am 01.05.2020 für das Verwaltungsgericht. Für das Verwaltungsgericht Düsseldorf werden aus Wülfrath drei und für das Sozialgericht Düsseldorf ein Bewerber gesucht. Ehrenamtliche Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit und sind dabei hauptberuflichen Richtern gleichberechtigt. Die Gerichte sind an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert. Voraussetzung zur Wahl ist an allen Gerichten neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Vollendung des 25. Lebensjahres. Bewerberinnen und Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen nicht hauptamtlich im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Formlose Bewerbungen sind bis zum 31.03.2019 an das Haupt- und Personalamt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an m.kraus@stadt.wuelfrath.de zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung bzw. Zwischennachricht ergeht. Die ausgewählten Personen werden zu gegebener Zeit benachrichtigt.

nachrichtigt.