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Pressemitteilung

Dach- und Fassadenbegrünung: Förderprogramm für Wülfrath

Der vergangene Sommer hat eindrücklich bewiesen, dass sich die Klimakrise auch in Wülfrath bemerkbar macht. Eine Möglichkeit, zukünftige Hitze- und Trockenperioden sowie Starkregenereignisse besser bewältigen zu können, bieten Dach- und Fassadenbegrünungen. Sie stellen eine vergleichsweise kostengünstige Maßnahme mit vielen willkommenen Effekten dar. Neben einem positiven Beitrag für das Stadtbild und die Erholungswirkung, bietet die Begrünung einen Schutz vor Überschwemmung und verringert die Hitze- und Schadstoffbelastung vor Ort. Zudem können Energiekosten für die Raumkühlung im Sommer verringert werden.

Aufgrund dieser Mehrwerte möchte die Stadt Wülfrath nun allen Bürger*innen und Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihre Fassade oder Dach zu begrünen und dies gefördert zu bekommen.  Die Fördergelder stammen aus dem Programm „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Hierdurch ist es möglich, dass Interessent*innen 50% ihrer Investitionskosten zurückerstattet bekommen können.

Im Vorfeld muss die Verwaltung gegenüber dem LANUV einen Förderantrag stellen, in dem sie die voraussichtlich benötigten Mittel benennt. Darum kümmern sich Lara Milles, Umweltreferentin, E-Mail: l.milles@stadt.wuelfrath.de und Gerd Schlüter, Klimaschutzmanager, E-Mail:  g.schlueter@stadt.wuelfrath.de. Um abschätzen zu können, wie groß das Interesse ist und wie viele Gelder zu beantragen sind, bitten Milles und Schlüter alle interessierten Bürger*innen und Unternehmen bis zum 15.01.2023 um das Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf dem Beteiligungsportal https://beteiligung.nrw.de/portal/wuelfrath/beteiligung/themen/1001898.

Lara Milles und Gerd Schlüter werden alle Interessensbekundungen zusammenfassen und ermitteln, ob der erforderliche Mindestantragswert von 50.000€ erreicht wird. Andernfalls ist die Antragstellung nicht möglich.

Bei positivem Ergebnis wird die Verwaltung schnellstmöglich den Förderantrag beim LANUV stellen. Sobald die Bewilligung vorliegt, werden alle Interessierten benachrichtigt und gebeten, die angemeldete Maßnahme umzusetzen. Das LANUV sieht vor, dass die Begrünungen bis zum 23.09.2023 fertiggestellt sind.