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Pressemitteilung

Coronaschutzverordnung - Teilweise neue Regelungen gelten ab Montag, 20. April

Die Stadt Wülfrath setzt die am Freitag, 17. April, eingegangene, neugefasste, Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit weiteren Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie um. Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen.

Während Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten wie Restaurants und Kneipen für Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben müssen, dürfen Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gemäß der jüngsten Verordnung ab Montag, 20. April, mit entsprechenden Schutzvorkehrungen wieder öffnen.

Alle Betriebe haben gemäß § 5 der Verordnung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl der von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Die neue Verordnung tritt am 20. April in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai außer Kraft.

Das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath wird ab Montag, 20. April, weiterhin in der Innenstadt für Fragen des Handels und der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Die neue Schutzverordnung ist unter „Allgemeine Informationen zur Corona-Krise“ veröffentlicht.