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Pressemitteilung

Coronafolgen-Isolationsgesetz: Stadt braucht für eine Erstattung der Elternbeiträge noch entsprechende Erlasse

Eine Abrechung kann erst nach dem Jahreswechsel 20/21 erfolgen.

In der Sitzung des Rates der Stadt Wülfrath am 8. September wurde die Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen bis 31. Dezember 2020 beschlossen, wenn aufgrund einer staatlich angeordneten COVID-19-Quarantäne das Betreuungsangebot wegfällt.

Der Beschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die aus den Erstattungen resultierenden Mindererträge nach dem inzwischen vom Landtag NRW beschlossenen COVID-19-Isolationsgesetz (NKF-CIG) in einer sogenannten „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden können.

Da das NKF-CIG hierzu keine eindeutigen Regelungen enthält und zudem ergänzende Erlasse und weitere Informationen zur einheitlichen Rechtsanwendung durch das Land NRW angekündigt sind, ist mit einer abschließenden rechtlichen Beurteilung erst in den kommenden Wochen zu rechnen.
Sollte dann die Erstattung der Elternbeiträge möglich sein, so wird diese aus Gründen der Verwaltungseffizienz nach dem Jahreswechsel erfolgen, um ggf. mehrere Quarantäneanordnungen beim gleichen Kind in einer Abrechnung berücksichtigen zu können.