Die Stadt Wülfrath hat mit dem heutigen Tage folgende Allgemeinverfügung erlassen, die am 18.03.2020 in Kraft tritt.
Titel der Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath vom 16.03.2020 mit dem Verbot zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen im Wülfrather Stadtgebiet mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern und Schließung von Freizeitangeboten zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Link zur Bekanntmachung: