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Pressemitteilung

Corona-Schutz-Verordnung weiter angepasst

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat zum 23.12.2020 wieder die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Teilen neu gefasst.

Die Änderungen betreffen den Zugang zu Bau- und Gartenbaumärkten und die Berechnung der zulässigen Personenzahl in Einkaufszentren (§ 11 Abs. 1). Damit gilt die Zugangsbeschränkung bei Bau- und Gartenbaumärkten jetzt auch für Baustoffhandelsgeschäfte.

Außerdem ist die maximale Zahl der gleichzeitig in einem Einkaufszentrum befindlichen Kunden einzuhalten (§ 11 Abs. 4a). So „muss die für die Gesamtanlage verantwortliche Person sicherstellen, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden Zutritt zur Gesamtanlage erhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche 1 Person je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden.“

Auch § 15 hat das MAGS präzisiert: „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, soweit sie nicht aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend geboten sind.“

Die neue Fassung der Verordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Wülfrath, ebenso die Neufassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika“ (Einreiseverordnung VK und SA).

Bürgermeister Rainer Ritsche appelliert erneut an die Wülfratherinnen und Wülfrather, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Feiern Sie Weihnachten im kleinen Kreis, gehen Sie keine Risiken ein“, ergänzt er. „Ich wünsche Ihnen trotz aller Einschränkungen ein gesegnetes Weihnachtsfest und danke Ihnen für Ihre Rücksichtnahme“, so der Bürgermeister.