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Pressemitteilung

Corona: Gefährdungsstufe 2 im Kreis Mettmann

Achtung - neue Corona-Regel

Die aktuelle Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) liegt bei 72,3. Für den Kreis Mettmann und damit auch für Wülfrath bedeutet dies: Hier wurde die Gefährdungsstufe 2 ausgerufen.

Damit gelten im Kreis Mettmann folgende Regelungen aus der CoronaSchVO:  

  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchsten 10 Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • Zudem gilt ab dem 21.10.: Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich.

Die Begrenzung auf 10 Personen gilt leider auch für Trauungen: Ab sofort (19.10.2020) sind Trauungen nur noch mit höchstens 10 Personen einschließlich Brautpaar zulässig, dazu kommt noch der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin. Auch diese Maßnahme hat das Ziel, die Infektionsgefahr zu minimieren.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie hier und auf der Homepage der Stadt Wülfrath.