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Pressemitteilung

Corona: Bundesnotbremse gilt auch in Wülfrath

Grafik: Kreis Mettmann

Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte gilt ab morgen, 24.04.2021, im Kreis Mettmann und damit auch in Wülfrath die Corona-Notbremse, wie der Bund sie mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestern erlassen hat.

Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Lage sind:

  • Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr; Sport allein ist bis Mitternacht erlaubt, Gassi-Gehen auch und natürlich der Weg von und zur Arbeit
  • die Anzahl der Kunden in den Geschäften, die geöffnet haben dürfen, wird halbiert
  • zu schließen sind bzw. geschlossen bleiben müssen Schwimmbäder, Saunen und Solarien, Fitnessstudios, Clubs, Spielhallen, Wettannahmestellen
  • Friseurbesuche und Fußpflege sind nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test erlaubt; außerdem sind FFP2-Masken zu tragen
  • kein Präsenzunterricht in Schulen, mögliche Ausnahme: Abschlussjahrgänge
  • auch private Zusammenkünfte im privaten Raum sind jetzt eingeschränkt: Sie sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen
  • in Kitas gibt es eine bedarfsorientierte Notbetreuung, z. B. für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Der beigefügten Grafik des Kreises Mettmann sind die wesentlichen Verschärfungen zu entnehmen. Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind hier nachzulesen.

Die genauen Regelungen für die Inanspruchnahme der Kita-Notbetreuung sind hier in den Informationen des zuständigen Ministeriums für Eltern, Träger, Leitungen und Personal von Kitas nachzulesen.

Die für den Kreis Mettmann gültige Einstufung ist hier festgelegt.