Das Land NRW hat am Samstag mitgeteilt, dass der Kreis Mettmann ab Montag, 31. Mai, in die Stufe 3 der Coroaschutzverordnung NRW eingestuft ist. Damit fällt er nicht mehr unter die "Bundesnotbremse".
Ab 31. Mai gelten erste Lockerungen. Die jeweiligen Regelungen sind im Detail in der Coronaschutz-Verordnung nachzulesen, da vielfach besondere Auflagen zu berücksichtigen sind:
- Die Ausgangssperre entfällt.
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt.
- Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen ist erlaubt.
- Freibäder können für die Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativen Tests geöffnet werden.
- Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, kann statfinden ohne click & meet und ohne vorherigen Test. Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 20 qm.
- Die Außengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests und eine Platzpflicht gegeben ist. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.
- Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie.
- Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
Die Grafiken des Kreises Mettmann sind hier vergrößerbar wiedergegeben.