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Pressemitteilung

Bußgeldkatalog veröffentlicht - Strafen und Bußgelder fällig bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung

Nach § 14 Abs.1 CoronaSchVO (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) sollen die zuständigen Behörden die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln und ggf. mit Unterstützung der Polizei durchsetzen.

Das Land hat dazu jetzt einen Bußgeldkatalog erlassen. Zur Begründung teilt das zuständige Gesundheitsministerium weiter mit: „Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der CoronaSchVO tatsächlich zu erreichen und nachhaltig abzusichern, ist diese konsequente Vorgehensweise dringend geboten. Zudem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der beigefügte Bußgeldkatalog.“

Drei Straftatbestände gibt es: vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, gegen das Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit und Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, falls die Ansammlung/Zusammenkunft aus mehr als zehn Personen besteht, und gegen das Verbot, (öffentliche) Veranstaltungen/Versammlungen durchzuführen (Ausnahmen sind jeweils in der CoronaSchVO geregelt).

Alle anderen Verstöße gegen die Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.

Der komplette Katalog kann hier heruntergeladen werden.


Link zur Datei: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200323_bussgeldkatalog_zur_rechtsverordnung_22.03.2020.pdf