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Pressemitteilung

Besuch des Bürgermeisters bei Ehe- und Altersjubiläen

Bei bestimmten Ehe- und Altersjubiläen bietet der Bürgermeister einen persönlichen Besuch, bzw. den Besuch einer der stellvertretenden Bürgermeister, an. Da viele Bürger*innen der Weitergabe ihrer Daten beim Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt widersprochen haben, dürfen diese Daten bei Alters- oder Ehejubiläen nicht an das Büro des Bürgermeisters weitergereicht werden. Hierzu ist ein Widerruf der Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erforderlich. Dieser Widerruf muss für jede Person einzeln – auch bei Eheleuten – vorgenommen werden.

Sollten Jubilar*innen einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden diese gebeten, sich mit ihrer schriftlichen Zustimmung an das Einwohnermeldeamt der Stadt Wülfrath zu wenden. 

Für folgende Jubiläen können Besuche vereinbart werden: 
Geburtstag: 90. Geburtstag, 95. Geburtstag und jedes darauffolgende Jahr
Hochzeitstag: Goldene Hochzeit, Diamanthochzeit, Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit

Bei Fragen hilft Ayleen Schommer, Büro der Bürgermeisters, Tel.: 18-203, E-Mail: a.schommer@stadt.wuelfrath.de weiter.