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Pressemitteilung

Bauvorhaben Kita Schulstraße

Beim Bauvorhaben an der Kita Schulstraße hat die Stadt weitere Mängelbeseitigungen durch den Generalunternehmer abgelehnt, da die gesetzte Frist erneut nicht eingehalten wurde. Diese Mängel waren bei Abnahme des Gebäudes am 18. Dezember 2020 erkannt worden. Teilweise waren zudem nicht fachgerechte Versuche der Mängelbeseitigung erkennbar, durch welche es zu neuen Schäden kam.

Die durch den Generalunternehmer erbrachten Leistungen, insbesondere zu Grundleitungen und Kanalschächten, werden jetzt geprüft. Auf Basis der Ergebnisse dieser Prüfungen müssen die noch ausstehenden Leistungen an entsprechende Fachunternehmen neu vergeben werden. Dabei entstehende Mehrkosten können als Anspruch gegen den Generalunternehmer geltend gemacht werden.

Da die Qualitäten der durch den Generalunternehmer erbrachten Leistungen noch nicht bekannt sind, können derzeit die zur Fertigstellung notwendigen Aufwände und Zeiten nicht benannt werden.

Eine weitere und von der Mängelbeseitigung losgelöste Frist zur Erbringung von Restleistungen durch den Generalunternehmer zum Anschluss an den öffentlichen Kanal wurde, auch aufgrund der Witterung seit dem 18. Dezember 2020, bis zum 31. März 2021 verlängert.

Die fristgerechte Fertigstellung der Kita hat sich bereits mehrfach verzögert. Das Vorhaben wird von Seiten der Stadt Wülfrath, unterstützt durch Generalplaner und Projektsteuerung, seit dem Zeitpunkt der gescheiterten Abnahme zu Beginn des letzten Kindergartenjahres juristisch begleitet.