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Pressemitteilung

Außengastronomie in Wülfrath: Ordnungsamt bittet um gegenseitige Rücksichtnahme

Der Sommer ist da und die angebotene Außengastronomie wird auch in Wülfrath gerne angenommen. Das Ordnungsamt der Stadt bittet aus diesem Anlass, alle Gastronomen und deren Kunden um Rücksichtnahme auf die Bewohner der umliegenden Bebauung. Spätestens ab 22 Uhr sollen die von dem Gastronomiebetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen angemessen reduziert werden.

Ordnungsamtsleiter Sebastian Schorn appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme von Gastronomen, Gästen und Anwohnern. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Ordnung haben Bürger die Einwohnerfragestunde dazu genutzt, um auf belästigende Lärmimmissionen aus gastronomischen Nutzungen im Bereich der Wiedenhofer Straße hinzuweisen und dem Ordnungsamt Untätigkeit vorzuhalten.

Wie Schorn schon im Ausschuss berichtete, steht die Ordnungsbehörde gerade in den Sommermonaten in intensiven Kontakt zu den Gastronomen. Auch der kommunale Ordnungsdienst verschafft sich regelmäßig vor Ort ein Bild von den besonders konfliktanfälligen Nutzungen.

„Wir sind schon von gesetzlicher Seite dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Das bedeutet, dass wir unsere Entscheidung nach Abwägung aller Interessen nach pflichtgemäßer Ermessensausübung treffen,“ so Schorn weiter.

Ein ordnungsbehördliches Einschreiten z. B. in Form eines Bußgeldbescheides kann durch einvernehmliche Absprachen oder Auflagen begleitet werden. So wurde zuletzt mit einem Cafèbetrieb im Bereich der Innenstadt vereinbart, die Außengastronomie bis auf weiteres bereits um 18 Uhr zu beenden.

Zu den ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegenüber einzelnen Betrieben kann aus Datenschutzgründen den Beschwerdeführern jedoch keine Auskunft erteilt werden. „Ich weiß, dass das für die Beschwerdeführer oft unbefriedigend ist. Ändern lässt sich das aber nicht“, so Schorn.