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Pressemitteilung

Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten für die Europawahl und Kommunalwahl erfolgt bis zum 4. Mai 2014. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und für die Europawahl und/oder Kommunalwahl wahlberechtigt ist, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Ohne die eigenhändige Unterschrift ist die Zusendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen nicht möglich.

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen auch im Rathaus, Zimmer 01.01 und 01.03 persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht für andere Personen zu folgenden Öffnungszeiten abgeholt werden:

Montag - Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und

Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Wahlamt Wülfrath unter der Tel. 18-235 und 18-321.