Die Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath wird ersetzt durch die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 22.03.2020 in der Fassung vom 30.03.2020:
Die Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath wird ersetzt durch die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 22.03.2020 in der Fassung vom 30.03.2020: