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Pressemitteilung

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und neue Vorgaben für Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Mit der neuen Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16. Mai 2020 wurden kleinere Änderungen vorgenommen und insbesondere die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung“ um die Vorgaben u. a. für Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Ferienhäuser erweitert.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 25. Mai 2020 außer Kraft.

Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der der Stadtverwaltung Wülfrath sind:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten

Gem. Abs. 1 Ziff. 2 bleiben die Hallenbäder geschlossen.

§ 12 Handwerk, Dienstleistungen, Heilberufe

Neben dem Betrieb von Tätowier- sind auch Piercingsstudios unzulässig. Hier ist eine Gleichstellung erfolgt.

§ 13 Veranstaltungen und Versammlungen

Zulässig sind bei den politischen Veranstaltungen von Parteien jetzt auch Wahlkampfstände. 

Neu ist zudem, dass lt. den ab dem 16. Mai 2020 geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung für die Gastronomie Selbstbedienungsbuffets unter Auflagen zulässig sind. Gäste haben sich hiernach vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsmittelspendern die Hände zu desinfizieren und bei der Nutzung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Eine möglichst gute Abschirmung oder Abdeckung der Speisen („Spuckschutz“ o.ä.) ist zusätzlich sinnvoll.

Spielecken, Sport- und Freizeitgeräte (Billardtische, Dartgeräte etc.) sowie sonstige Genussmittel (Shisha-Pfeifen etc.) dürfen bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Die Nutzung von Automatenspielgeräten für Einzelspieler ist zulässig, wenn die Mindestabstände eingehalten werden und eine Reinigung nach Ziff. 11 erfolgt.

§ 15 Beherbergungen, Tagungen, Tourismus

Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Beherbergungsbetriebe dürfen ab dem 18.05.2020 für Menschen mit Wohnsitz in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich öffnen. Bisher war die Regelung nur für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gültig. Für die Beherbergungen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist eine separate Anlage zu den Hygienestandards maßgeblich.

Die Coronaschutzverordnung in der ab 16. Mai gültigen Fassung und die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Coronaschutzverordnung NRW sind auf der Homepage der Stadt Wülfrath veröffentlicht.