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Pressemitteilung

Änderungen beim Bildungspaket: Mehr Unterstützung für einkommensschwache Familien

Zum 01.08.2019 werden mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ auch einige Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert. Aus diesem Paket erhalten einkommensschwache Familien zusätzliche Unterstützung, wenn es um die Bereiche Schulbedarf, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Ausflüge, Vereinsbeiträge und Fahrtkosten für Kinder bzw. Schüler geht.

An den Zuständigkeiten hat sich nichts geändert. So können sich Kunden des Jobcenters weiterhin direkt an das Jobcenter wenden. Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen erhalten, wenden sich weiterhin an das örtliche Sozialamt.

Verbessert wurde allerdings das Angebot. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Es können 150,00 € statt 100,00 € pro Jahr für Schulbedarf bewilligt werden.
  • Der Höchstbeitrag z. B. für Vereinsbeiträge steigt von 10,00 € auf 15,00 € pro Monat.
  • Der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Ogata entfällt zukünftig.
  • Der Eigenanteil für das Schokoticket kann übernommen werden.
  • Die Übernahme der Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) ist nicht mehr gekoppelt an die Versetzungsgefährdung.
  • Das Verwaltungsverfahren wird vereinfacht.

Das Jobcenter ist zu erreichen unter:

Tel.:   02104-141630 (Servicecenter)

E-Mail : jobcenter-me-aktiv.but@jobcenter-ge.de

 

Das Sozialamt ist zu erreichen unter:

Tel.:   02058-18365

E-Mail: i.heydemann@stadt.wuelfrath.de