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Pressemitteilung

Ab Montag gilt die neue Coronaschutzverordnung

Das Land NRW löst die bisherige Verordnung durch die neue ab Montag, 11. Januar, gültige Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab. Sowohl die gültige, als auch die ab Montag gültige Verordnung sind auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden.


Mit den Änderungen der CoronaSchVO wird vor allem die Verschärfung der Kontaktbeschränkung in § 2 Abs. 2 nachvollzogen, die die Bundeskanzlerin mit der Ministerpräsidentenkonferenz am 05. Januar beschlossen hat.

Die Verschärfung der Kontaktbeschränkung gilt nur für den öffentlichen Raum, für den privaten Bereich bleibt es bei einem Appell. „Diesem Apell schließe ich mich eindringlich an, da das Infektionsgeschehen weiterhin sehr hoch ist“, so Wülfraths Bürgermeister Reiner Ritsche. „Bitte verringern Sie ihre Kontakte so weit wie es geht“, so Ritsche weiter.

Die auf Bundesebene beschlossene Streichung der Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren wird in NRW nicht 1:1 nachvollzogen. Vielmehr können auch die im Haushalt der Kontaktperson lebenden Kinder mit zu dem Zusammentreffen kommen. Des Weiteren gibt es zusätzliche Ausnahmen von den Veranstaltungsverboten, u.a. für Veranstaltungen zur Jagdausübung. Nähere Ausführungen dazu stehen im § 13 der Verordnung.

In § 7 sind Ausnahmen hinsichtlich außerschulischer Bildungsangebote vorgesehen, wenn das aus dringenden medizinischen oder therapeutischen Gründen geboten ist oder die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen.

Die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheiten ab einem Erreichen eines Inzidenzwertes von 200 sind nicht in die CoronaSchVO unmittelbar eingeflossen. Vielmehr bleibt es dabei, dass in NRW die Kreise und kreisfreien Städte mit erhöhten Inzidenzwerten besondere Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales treffen können. Hierzu zählen dann auch die auf Bund-Länder-Ebene beschlossenen Bewegungseinschränkungen.


Coronabetreuungsverordnung sieht einen eingeschränkten Pandemiebetrieb vor

Grundlegend überarbeitet worden ist § 2 der Coronabetreuungsverordnung. Hier war eine Anpassung erforderlich, damit der eingeschränkte Pandemiebetrieb im Bereich der Kindertagesbetreuungsangebote rechtlich ermöglicht wird.

Auch hier bittet Bürgermeister Ritsche die Eltern der Kita-Kinder in Wülfrath: „Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause. Mir ist durchaus bewusst, dass es sich hierbei um harte Einschnitte für Eltern und Kinder handelt, aber leider lässt das Infektionsgeschehen noch keine Lockerungen zu“, so Ritsche weiter. „Obwohl die Zahlen in Wülfrath im Moment relativ niedrig sind, sind diese aufgrund der Feiertage nicht belastbar. Die Dunkelziffer der infizierten Personen dürfte um ein Vielfaches höher sein“.

Erstattung der Kita und OGATA-Elternbeiträge

Die vom Land NRW aktuell angeordnete Aussetzung der Kita und OGATA-Elternbeiträge und die damit verbundene Erstattung für den Monat Januar 2021 wird schnellstmöglich veranlasst.

Dies trifft auch für die vom Rat der Stadt Wülfrath beschlossene anteilige Erstattung der Elternbeiträge für die Dauer einer angeordneten Quarantäne in der Zeit vom 01.08.20 bis 31.12.2020 zu.
Es wird gebeten, von einzelnen Nachfragen abzusehen, um eine Verzögerung der Umsetzung der Erstattung zu vermeiden.