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Pressemitteilung

Ab Freitag, 09.07.21, gilt eine neue Coronaschutzverordnung

Bei einer Inzidenz von 10 und weniger werden Maßnahmen reduziert.

Ab Freitag, 9. Juli, gilt eine neue Coronaschutzverordnung. In dieser wird die neue "Inzidenzstufe 0" eingeführt. Sie gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) fünf Tage lang bei höchstens zehn lag. Da diese Inzidenzstufe derzeit im Kreis Mettmann gilt, wird ein Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen auch in Wülfrath aufgehoben.

Dies bedeutet im Wesentlichen:

  • Die Kontaktbeschränkungen entfallen.
  • Die Einhaltung des Mindestabstands wird weitgehend nur noch empfohlen.
  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nur noch im ÖPNV, in Bahnen, Taxen, Arztpraxen sowie im Einzelhandel. In Schulen gilt die Maskenpflicht weiter.
  • Die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfällt weitgehend, z. B. für die Gastronomie.
  • Der Besuch von Museen ist ohne Einschränkungen und Maskenpflicht möglich.
  • Bei einer landesweiten Inzidenzstufe 0 sind Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, sofern ein negativer Test nachgewiesen werden kann.
  • Da in der Coronaschutzverordnung häufig noch weitere Ergänzungen und Auflagen beschrieben sind, gilt diese Mitteilung als grundsätzliche Information, jedoch sind die einzelnen Sachverhalte dort nachzulesen. Die neue Coronaschutzverordnung finden Sie hier