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Grünflächenmanagement in Wülfrath

Seit dem 01.01.2024 hat Wülfrath einen Grünflächenmanager. Seine Aufgaben umfassen z. B.:

  • Erstellung und Fortschreibung eines Grünflächenmanagement-Konzeptes - welche Fläche soll wie begrünt sein, wie intensiv gepflegt werden, wie auch langfristig in die Stadt passen?
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Baubetriebshof und seinen Gärtner*innen
  • Baumpflanzung ( Neu- und Nachpflanzung) für städtische Liegenschaften
  • Beratung, Entscheidungen und Bescheide zur Baumschutzsatzung
  • Beratung des Planungsamtes bei der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen von Verfahren der
    Bauleitplanung
  • Monitoring ökologischer Ausgleichsmaßnahmen
  • Abstimmung mit dem Kreis als Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Das Grünflächenmanagement ist beim Tiefbauamt angesiedelt.

Bäume spielen im Hinblick auf den Klimawandel und den Naturschutz eine wichtige Rolle. Um Bäume in Wülfrath gezielt vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen, hat die Stadt Wülfrath bereits 1990 eine Baumschutzsatzung eingeführt. Zuletzt aktualisiert wurde sie am 15.12.2020.

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend. Gemessen wird der Umfang in einer Höhe von ca. 1 Meter über dem Erdboden.

Durch § 3 der Satzung ist es verboten den Baum zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder seinen Aufbau wesentlich zu verändern. Das heißt, auch größere Rückschnitte der Krone sind genehmigungspflichtig. Des Weiteren ist eine Störung des Wurzelbereichs unter der Baumkrone untersagt.

Eine Ausnahme von den Verboten kann erteilt werden, wenn:

  • der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund eines rechtskräftigen Urteiles verpflichtet ist, die Bäume zu entfernen oder zu verändern;
  • eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann;
  • von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise und mit zumutbarem Aufwand zu beheben sind;
  • der Baum krank ist und die Erhaltung unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist;
  • die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist;
  • die Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen.

Wollen Sie einen Baum fällen oder stark verändern lassen, beantragen Sie dies bitte mit dem entsprechenden Baumfällantrag/Baumveränderungsantrag.

Sie können auch das entsprechende Online-Formular nutzen, wenn Sie beim Serviceportal.NRW oder der BundID angemeldet sind.

Sie planen, einen Baum zu fällen oder stark zu verändern? Dann benötigen Sie die Erlaubnis gemäß § 3 Baumschutzsatzung.

Bitte benutzen Sie dieses Formular Baumfällantrag/Baumänderungsantrag

oder

nutzen Sie das Online-Formular in unserem Serviceportal (hier ist die Anmeldung über Ihr Bürgerkonto nötig). 

Den Wortlaut der Baumschutzsatzung können Sie hier einsehen.

Sollte die Fällung eines geschützten Baumes genehmigt werden, ist dieser durch Ersatzpflanzungen auszugleichen. Sollte keine Ersatzpflanzung möglich sein, besteht auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.

Der Bescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach Tarif 3 der Verwaltungsgebührensatzung berechnet.

 

Pascal Kaudewitz

Grünflächenmanager

Tel. 02058 18253

E-Mail p.kaudewitz@stadt.wuelfrath.de