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Pressemitteilung

Soforthilfen zur Unwetterkatasprophe

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für Wülfrather*innen, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, und für Wülfrather Wirtschaftsunternehmen (einschl. Landwirtschaft) Soforthilfen zur Verfügung:

1.    Soforthilfe für Bürger*innen

Antragsvoraussetzungen:
1. Hauptwohnsitz in Wülfrath
2. Schaden über mindestens 5.000,-- €, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung).
Leistung: 1.500,-- €/Haushalt zzgl. 500,-- € je weiterer Person, Maximalhöhe: 3.500,-- €

Antragsformular:  https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf

Richtlinie: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_im_rderl_soforthilfe.pdf

Ausfüllhilfe: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq1

2.    Soforthilfe für Wirtschaft/Landwirtschaft

Antragsvoraussetzungen: 1. Betriebsstätte in Wülfrath

2. Schaden über mindestens 5.000,-- €, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung)

3. Betriebsstätte räumlich getrennt von Wohnbereichen
4. Grundsätzlich: keine Insolvenz vor dem 14.07.2021
Leistung: 5.000,-- € je Betriebsstätte

Antragsformular:https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdf
Richtlinie: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf
Fragen und Antworten: https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq2
Ausfüllhilfe https://www.land.nrw/de/soforthilfe#faq3

Bitte reichen Sie die Anträge per Post ein an: Stadtverwaltung Wülfrath, Büro Bürgermeister, Ayleen Schommer, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an a.schommer@stadt.wuelfrath.de. Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Bürgermeisters, Büroleiterin Silke Volz-Schwach, Tel. 18-255, E-Mail: s.volz-schwach@stadt.wuelfrath.de oder an Ayleen Schommer, Tel.: 18-203.

 

Das NRW Finanzministerium hat für Unwetter- bzw. Hochwassergeschädigte einen Katastrophenerlass in Kraft gesetzt, der umfangreiche steuerliche Erleichterungen für Betroffene Bürger_innen und Unternehmen vorsieht. Weitere Informationen unter

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt-steuerliche-entlastungen

Die NRW.Bank bietet gewerblichen Antragsteller_innen (Existenzgründer_innen, mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe) als Soforthilfe zinsgünstige Darlehen an, mit denen durch das Unwetter bzw. das Hochwasser entstandene Schäden an Maschinen oder Kosten für die durch das Hochwasser bedingten Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanziert werden können. Weitere Informationen unter

www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15260/nrwbank-universalkredit.html