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Pressemitteilung

Neue Corona-Regelungen: Ab Montag entfällt im Freien größtenteils die Maskenpflicht

Ab Montag, 21. Juni, gilt eine neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW. U. a. regelt sie die Maskenpflicht im Freien für Städte und Kreise mit einer Inzidenz von unter 35.

Da im Kreis Mettmann dieser Wert stabil unterschritten wird, greifen die Regelungen der Inzidenzstufe 1.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien gilt lt. Coronaschutzverordnung nur noch

  1. in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
  2. bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz,
  3. an weiteren Orten im Freien, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung trifft oder bereits getroffen hat.

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt.

Das bedeutet, dass es z. B. keine generelle Maskenpflicht auf dem Wülfrather Wochenmarkt, vor den Eingangsbereichen des Einzelhandels und in der Wülfrather Innenstadt gibt. Ausgenommen sind lediglich Warteschlagen und Anstellbereiche der Verkaufsstände. Hier muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Da auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, kann beim kontaktfreien Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios wahlweise auf einen Negativtestoder den Mindestabstand verzichtet werden. D.h., wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss weiterhin eine Maske getragen werden oder ein Negativtest vorgelegt werden.

Die Coronaschutzverordnung, gültig ab 21. Juni, ist hier nachzulesen.