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Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Hier können Firmengründungen eingereicht, Erlaubnispflichten beantragt und auch das Unternehmen beendet werden. Ebenfalls gibt es Auskunft zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen und zur Anerkennung ausländischer Berufe. Damit erfüllt das WSP.NRW die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW) und setzt die EU-Dienstleistungsrichtlinie um. 

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG ist seit dem 28. Dezember 2006 in Kraft. In NRW wird sie seit dem 01.07.2020 mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetzes NRW (WiPG) umgesetzt. Die Bezirksregierung Detmold nimmt nach § 2 WiPG die Funktion der Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wahr und hat diese Funktion auf das WSP.NRW übertragen. Der einheitliche Ansprechpartner ist in NRW also im Rahmen eines Onlineportals für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland umgesetzt. Er bietet Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. 

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen. Dazu sollen in den EU- Mitgliedsstaaten bürokratische Hemmnisse konsequent abgebaut werden.

Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum einheitlichen Ansprechpartner in NRW und den Kontaktinformationen bei der Bezirksregierung Detmold:

Informationen bei der Stadtverwaltung Wülfrath:

Kontakt

Alexandra Seiwert
Ordnungsamt

Tel.: 02058 18 238
E-Mail: a.seiwert@stadt.wuelfrath.de