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Sofortprogramm Innenstadt

1A-Lage und nur 20 % Kaltmiete!

Haben Sie eine tolle Geschäftsidee und möchten gerne Ihr eigenes Geschäft eröffnen? Lassen Sie Ihre Idee wahr werden und sparen Sie dabei noch 80 % der Kaltmiete.

Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren 2020 in NRW“ fördern das Land NRW und die Stadt Wülfrath die Anmietung von leeren Ladenlokalen für max. zwei Jahre, längstens noch bis zum 31.12.2023.

Die förderungsfähigen Leerstände finden Sie in der folgenden Karte sowie in der Übersicht:

Verfügbare Flächen

AnschriftKirchplatz 1
Verkaufsflächeca. 140 m²
Fläche Lager/Nebenräume60 m²
Fläche insgesamt200 m²
Länge Fensterfront15 m
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, LagerLadenlokal, Treppenhaus, Lager, Aufenthaltsraum / Küche, Toilette mit Waschraum
Bisherige NutzungMetzgerei / Imbiss
Bisherige Nettokaltmiete1300,00 €
Mietnebenkosten300,00 €
geförderte Kaltmiete260,00 €
Art der HeizungGastherme
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab2018
Vermietung möglich absofort bzw. nach Absprache
Sonstiges (z. B. weitere AusstattungsmerkmaleFür Gastronomie nach Absprache geeignet.
Information und AnsprechpartnerinStadt Wülfrath Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Anja Haas Tel. 02058 18336 Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de
Anschrift / LageWilhelmstr. 132 42489 Wülfrath
Verkaufsfläche86 m²
Fläche Lager/Nebenräume16 m²
Fläche insgesamt102 m²
Länge Fensterfront4,0 m

Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche,Aufenthaltsraum, Lager

Verkaufsraum, Teeküche, WC
bisherige NutzungEinzelhandel
bisherige Nettokaltmiete800,00 €
Mietnebenkosten190,00 €
neue Miete160,00 €
Art der HeizungGaszentral
Leerstand seit /Leerstand absehbar absofort
Vermietung möglich ab01.11.2022, Förderung möglich bis max. zum 31.05.2023
AnschriftWilhelmstr. 134
Verkaufsflächeca. 85 m²
Fläche Lager/Nebenräumeca. 48 m²
Fläche insgesamtca. 133 m²
Länge Fensterfrontca. 3,25 m
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, LagerVerkaufsraum, Teeküche, Lager, WC
Bisherige NutzungEinzelhandel
Bisherige Nettokaltmiete1200,00 €
Geförderte Kaltmiete240,00 €
Mietnebenkosten205,00 €
Art der HeizungGaszentral
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab31.12.2022
Vermietung möglich absofort, Förderung möglich bis max. zum 31.12.2023
Sonstiges (z. B. weitere Ausstattungsmerkmale 
Internetadresse / Link zum Exposé 
Information und AnsprechpartnerinStadt Wülfrath Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Anja Haas Tel. 02058 18336 Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de
AnschriftWilhelmstr. 138
Verkaufsfläche156,5 m²
Fläche Lager/Nebenräume16,5 m²
Fläche insgesamt173 m²
Länge Fensterfront8 m
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, LagerLadenlokal, Herrentoilette, Damentoilette, Aufenthaltsraum/Küche, zwei mobile Büroräume (Ständerwerk)
Bisherige NutzungGeldinstitut
Bisherige Nettokaltmiete2.249,00 €
Geförderte Kaltmiete449,80 €
Mietnebenkosten270,00 €
Art der HeizungGaszentral
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab30.09.2021
Vermietung möglich ab01.10.2021
AnschriftWilhelmstr. 160
Verkaufsfläche30 m²
Fläche Lager/Nebenräume20 m²
Fläche insgesamt50 m²
Länge Fensterfront8 m
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, LagerGewerbefläche, Lager abzutrennen, WC
Bisherige NutzungEinzelhandel
Bisherige Nettokaltmiete500,00 €
Geförderte Kaltmiete165,00 €
Mietnebenkosten100,00 €
Art der HeizungGasheizung
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab01.07.2023
Vermietung möglich ab01.07.2023, nach Vereinbarung auch früher
Sonstiges (z. B. weitere AusstattungsmerkmaleAltes Fachwerkhaus, Ladenlokal grundsaniert, neue Brennwertheizung
AnschriftWilhelmstr. 163
Verkaufsfläche60 m²
Fläche Lager/NebenräumeLager kann evtl. hinzugenommen werden.
Fläche insgesamt60 m²
Länge Fensterfront3,25 m
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, LagerVerkaufsraum/Café, Toilette
Bisherige NutzungCafé
Bisherige Nettokaltmiete600,00 €
Geförderte Kaltmiete120,00 €
Mietnebenkosten215,00 €
Art der HeizungGaszentral
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab01.07.2023

Vermietung möglich ab

sofort, Förderung möglich bis max. zum 31.12.2023

Sofortprogramm Innenstadt

Durchstarten in Wülfrath.

Aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ (Sofortprogramm Innenstadt) hat die Stadt Wülfrath eine Zuwendung in Höhe von 128.482 € für den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ erhalten. Die Bewilligung wurde für die Zeit vom 07.12.2020 bis zum 01.12.2022 ausgesprochen. Die Förderung kann für max. zwei Jahre, längstens bis zum 31.12.2023 erfolgen.

Das Programm sieht u.a. die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zu 70% der alten Kaltmiete durch die Städte vor. Bei der Weitervermietung an potenzielle Nutzer können die Kommunen die Ursprungsmiete um bis zu 80 % reduzieren. Die Stadt Wülfrath nutzt den gesamten Spielraum der Reduzierung aus, um einen möglichst großen Anreiz für neue Gewerbetreibende zu schaffen. Die neuen Nutzer von leerstehenden Ladenlokalen müssen daher nur 20% der bisherigen Kaltmiete aufbringen. Die Differenz zwischen den städt. Mietein- und Ausgaben trägt zu 90% das Land NRW. Die restlichen 10% werden durch den städt. Haushalt finanziert.

Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt. D.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerstehende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches.

Dieser umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev.

Förderkriterien

Durchstarten in Wülfrath.

Mit Hilfe des „Sofortprogramms Innenstadt“ strebt die Stadt Wülfrath an, die Leerstände in der Wülfrather Innenstadt neuen attraktiven, frequenzerzeugenden und möglichst dauerhaften Folgenutzungen zuzuführen.

Hinsichtlich der (zuwendungsfähigen) zukünftigen Nutzungen sind die Vorgaben des „Sofortprogramms Innenstadt“ relativ weit gefasst und vergleichsweise unspezifisch. Grundsätzlich sollen aber die zukünftigen Nutzungen besonders frequenzbringende Angebote darstellen, welche zu einer Belebung beitragen und einem Trading-down-Effekt entgegenwirken.

Um das Ziel zu erreichen, durch eine vielfältige Angebotsstruktur die Wülfrather Fußgängerzone zukünftig (wieder) zu einem vitalen und beliebten Treffpunkt für Bürger und Besucher zu machen und sinnvolle Ergänzungen des bestehenden Handels- und Gastronomiebesatzes vornehmen zu können, werden unter Berücksichtigung der Landesvorgaben die Förderkriterien konkretisiert. Die Förderkriterien der Stadt Wülfrath finden Sie hier:

Kontakt

Sprechen Sie uns gerne an!

Wenn Sie eine Geschäftsidee haben und im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt“ Ihr eigenes Geschäft eröffnen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne beraten wir Sie und informieren über Umsetzungsmöglichkeiten.

Stadtmarketing

Anja Haas
Stadtmarketing und Tourismus

Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath

Tel.: 02058 18 336
E-Mail: a.haas@stadt.wuelfrath.de