Welche förderungsfähigen Leerstände gibt es?
Sofortprogramm Innenstadt
1A-Lage und nur 20 % Kaltmiete!
Haben Sie eine tolle Geschäftsidee und möchten gerne Ihr eigenes Geschäft eröffnen? Lassen Sie Ihre Idee wahr werden und sparen Sie dabei noch 80 % der Kaltmiete.
Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung der Innenstädte und Zentren 2020 in NRW“ fördern das Land NRW und die Stadt Wülfrath die Anmietung von leeren Ladenlokalen für max. zwei Jahre, längstens noch bis zum 31.12.2023.
Die förderungsfähigen Leerstände finden Sie in der folgenden Karte sowie in der Übersicht:
Verfügbare Flächen

Anschrift | Kirchplatz 1 |
Verkaufsfläche | ca. 140 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | 60 m² |
Fläche insgesamt | 200 m² |
Länge Fensterfront | 15 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, Lager | Ladenlokal, Treppenhaus, Lager, Aufenthaltsraum / Küche, Toilette mit Waschraum |
Bisherige Nutzung | Metzgerei / Imbiss |
Bisherige Nettokaltmiete | 1300,00 € |
Mietnebenkosten | 300,00 € |
geförderte Kaltmiete | 260,00 € |
Art der Heizung | Gastherme |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | 2018 |
Vermietung möglich ab | sofort bzw. nach Absprache |
Sonstiges (z. B. weitere Ausstattungsmerkmale | Für Gastronomie nach Absprache geeignet. |
Information und Ansprechpartnerin | Stadt Wülfrath Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Anja Haas Tel. 02058 18336 Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de |

Anschrift / Lage | Wilhelmstr. 132 42489 Wülfrath |
Verkaufsfläche | 86 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | 16 m² |
Fläche insgesamt | 102 m² |
Länge Fensterfront | 4,0 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche,Aufenthaltsraum, Lager | Verkaufsraum, Teeküche, WC |
bisherige Nutzung | Einzelhandel |
bisherige Nettokaltmiete | 800,00 € |
Mietnebenkosten | 190,00 € |
neue Miete | 160,00 € |
Art der Heizung | Gaszentral |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | sofort |
Vermietung möglich ab | 01.11.2022, Förderung möglich bis max. zum 31.05.2023 |

Anschrift | Wilhelmstr. 134 |
Verkaufsfläche | ca. 85 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | ca. 48 m² |
Fläche insgesamt | ca. 133 m² |
Länge Fensterfront | ca. 3,25 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, Lager | Verkaufsraum, Teeküche, Lager, WC |
Bisherige Nutzung | Einzelhandel |
Bisherige Nettokaltmiete | 1200,00 € |
Geförderte Kaltmiete | 240,00 € |
Mietnebenkosten | 205,00 € |
Art der Heizung | Gaszentral |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | 31.12.2022 |
Vermietung möglich ab | sofort, Förderung möglich bis max. zum 31.12.2023 |
Sonstiges (z. B. weitere Ausstattungsmerkmale | |
Internetadresse / Link zum Exposé | |
Information und Ansprechpartnerin | Stadt Wülfrath Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Anja Haas Tel. 02058 18336 Mail a.haas@stadt.wuelfrath.de |

Anschrift | Wilhelmstr. 138 |
Verkaufsfläche | 156,5 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | 16,5 m² |
Fläche insgesamt | 173 m² |
Länge Fensterfront | 8 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, Lager | Ladenlokal, Herrentoilette, Damentoilette, Aufenthaltsraum/Küche, zwei mobile Büroräume (Ständerwerk) |
Bisherige Nutzung | Geldinstitut |
Bisherige Nettokaltmiete | 2.249,00 € |
Geförderte Kaltmiete | 449,80 € |
Mietnebenkosten | 270,00 € |
Art der Heizung | Gaszentral |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | 30.09.2021 |
Vermietung möglich ab | 01.10.2021 |

Anschrift | Wilhelmstr. 160 |
Verkaufsfläche | 30 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | 20 m² |
Fläche insgesamt | 50 m² |
Länge Fensterfront | 8 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, Lager | Gewerbefläche, Lager abzutrennen, WC |
Bisherige Nutzung | Einzelhandel |
Bisherige Nettokaltmiete | 500,00 € |
Geförderte Kaltmiete | 165,00 € |
Mietnebenkosten | 100,00 € |
Art der Heizung | Gasheizung |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | 01.07.2023 |
Vermietung möglich ab | 01.07.2023, nach Vereinbarung auch früher |
Sonstiges (z. B. weitere Ausstattungsmerkmale | Altes Fachwerkhaus, Ladenlokal grundsaniert, neue Brennwertheizung |

Anschrift | Wilhelmstr. 163 |
Verkaufsfläche | 60 m² |
Fläche Lager/Nebenräume | Lager kann evtl. hinzugenommen werden. |
Fläche insgesamt | 60 m² |
Länge Fensterfront | 3,25 m |
Aufteilung und Anzahl der Räumlichkeiten z.B. Toiletten, Küche, Aufenthaltsraum, Lager | Verkaufsraum/Café, Toilette |
Bisherige Nutzung | Café |
Bisherige Nettokaltmiete | 600,00 € |
Geförderte Kaltmiete | 120,00 € |
Mietnebenkosten | 215,00 € |
Art der Heizung | Gaszentral |
Leerstand seit /Leerstand absehbar ab | 01.07.2023 |
Vermietung möglich ab | sofort, Förderung möglich bis max. zum 31.12.2023 |
Sofortprogramm Innenstadt
Durchstarten in Wülfrath.
Aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ (Sofortprogramm Innenstadt) hat die Stadt Wülfrath eine Zuwendung in Höhe von 128.482 € für den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ erhalten. Die Bewilligung wurde für die Zeit vom 07.12.2020 bis zum 01.12.2022 ausgesprochen. Die Förderung kann für max. zwei Jahre, längstens bis zum 31.12.2023 erfolgen.
Das Programm sieht u.a. die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zu 70% der alten Kaltmiete durch die Städte vor. Bei der Weitervermietung an potenzielle Nutzer können die Kommunen die Ursprungsmiete um bis zu 80 % reduzieren. Die Stadt Wülfrath nutzt den gesamten Spielraum der Reduzierung aus, um einen möglichst großen Anreiz für neue Gewerbetreibende zu schaffen. Die neuen Nutzer von leerstehenden Ladenlokalen müssen daher nur 20% der bisherigen Kaltmiete aufbringen. Die Differenz zwischen den städt. Mietein- und Ausgaben trägt zu 90% das Land NRW. Die restlichen 10% werden durch den städt. Haushalt finanziert.
Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt. D.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerstehende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches.
Dieser umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev.
Weiterführende Downloads

Förderkriterien
Durchstarten in Wülfrath.
Mit Hilfe des „Sofortprogramms Innenstadt“ strebt die Stadt Wülfrath an, die Leerstände in der Wülfrather Innenstadt neuen attraktiven, frequenzerzeugenden und möglichst dauerhaften Folgenutzungen zuzuführen.
Hinsichtlich der (zuwendungsfähigen) zukünftigen Nutzungen sind die Vorgaben des „Sofortprogramms Innenstadt“ relativ weit gefasst und vergleichsweise unspezifisch. Grundsätzlich sollen aber die zukünftigen Nutzungen besonders frequenzbringende Angebote darstellen, welche zu einer Belebung beitragen und einem Trading-down-Effekt entgegenwirken.
Um das Ziel zu erreichen, durch eine vielfältige Angebotsstruktur die Wülfrather Fußgängerzone zukünftig (wieder) zu einem vitalen und beliebten Treffpunkt für Bürger und Besucher zu machen und sinnvolle Ergänzungen des bestehenden Handels- und Gastronomiebesatzes vornehmen zu können, werden unter Berücksichtigung der Landesvorgaben die Förderkriterien konkretisiert. Die Förderkriterien der Stadt Wülfrath finden Sie hier:
Weiterführende Downloads
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen:
Kontakt
Sprechen Sie uns gerne an!
Wenn Sie eine Geschäftsidee haben und im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt“ Ihr eigenes Geschäft eröffnen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne beraten wir Sie und informieren über Umsetzungsmöglichkeiten.
Anja Haas
Stadtmarketing und Tourismus
Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 18 336
E-Mail: a.haas@stadt.wuelfrath.de
