
Zuständigkeiten des Bürgerbüros / Einwohnermeldewesens
Übersicht der Zuständigkeiten:
- Anmeldung und Ummeldung in der Gemeinde mit der dazugehörigen Änderung des Personalausweises, Reisepasses und Kinderausweises
- Abmeldung ins Ausland
- Meldebescheinigung
- Antragstellung von Personalausweisen und Reisepässen und deren Aushändigung
- Antragstellung und Ausstellung von Kinderreisepässen
- Ausstellung vorläufiger Personalausweise und vorläufiger Reisepässe
- Neuausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien (keine Personenstandsurkunden wie z.B. Geburtsurkunden)
- Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister
- Archivauskünfte
- Ausländerangelegenheiten
- Führerscheinangelegenheiten
- Berechtigungsschein für Jugendschutzuntersuchungen
- Auskünfte über Einreisebestimmung in Urlaubsländer
- Auskünfte über zuständige Mitarbeiter, Ämter und anderer Behörden
- Aushändigung folgender Anträge:
- Anträge für das Finanzamt
- Elterngeldantrag
- Kindergeldantrag
- An- und Abmeldung eines Hundes, Ermäßigungs- und Befreiungsantrag für die Hundesteuer
- Schwerbehindertenantrag
- Bafög-Antrag
- Verkauf von Souvenirs und Büchern
Bitte beachten Sie, dass für manche der vorgenannten Angelegenheiten ein persönliches Gespräch erforderlich ist, für weitere auch Unterlagen oder ein Passfoto benötigt werden. Auch sind oft Gebühren zu entrichten, ohne die eine Bearbeitung leider nicht erfolgen kann.
Die Mitarbeiter/innen beraten Sie hierzu gerne vorab telefonisch.