Bauantrag / Baugenehmigung
Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.
- Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
- Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.
- Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
- Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.
- Diese Formulare erhalten Sie kostenlos in 1-facher Ausfertigung; weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden.
Ansprechpersonen
Michael Kumpf
Bauaufsichtsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18-327
Telefax: 02058 181-327
bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de
Susanne Hoppenhaus
Bauaufsichtsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18-316
Telefax: 02058 181-316
bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de
Maike Kampen
Bauaufsichtsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18358
Telefax: 02058 181-358
bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de
Julia Kienow
Bauaufsichtsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18394
Telefax: 02058 181-394
bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de
Yvonne Müller
Bauaufsichtsamt
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18-263
Telefax: 02058 181-263
bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de