Abfallsatzung
In der Abfallsatzung der Stadt Wülfrath ist fast alles zur Abfallentsorgung geregelt, zum Beispiel:
- Entsorgungsleistungen der Stadt
- Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Abfallentsorgung
- Abfallbehältnisse und Leerungsrhythmus
- Mindest-Restmüllvolumen je Haushalt
- Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und Einrichtungen
- Getrennthaltung von Abfällen
- Entsorgungsgemeinschaften
- Ordnungswidrigkeiten
Die Abfallsatzung der Stadt Wülfrath wurde zum 1. April 2018 an das neue Abfallsystem angepasst.