Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bauleitplanung

Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und befasst sich mit verschiedenen raumrelevanten Themen, wie z.B. Wohnungsbau, Flächen für Gewerbebetriebe, Verkehrsanlagen, Steuerung / Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistung, Gemeinbedarfseinrichtungen und Landschaftsschutz.

Die Stadtplanung hat zur Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Unterschiedliche Meinungen und Ansprüche müssen gegen- und untereinander gerecht abgewogen werden.

Das System der formellen räumlichen Planung in Deutschland ist hierarchisch nach Bund, Land, Kreis und Gemeinde / Stadt gegliedert:

  • Raumordnung (Raumordnungsbericht des Bundes) und
  • Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm/-plan) und
  • Regionalplanung (Gebietsentwicklungsplan bzw. Regionalplan) sowie für die
  • kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan).

Die Bauleitplanung gehört nach dem Baugesetzbuch zu den hoheitlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind diese verpflichtet Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann die Aufstellung oder die Änderung eines Bauleitplans erfolgt, liegt weitgehend im planerischen Ermessen der Gemeinde. Der Bürger hat auf die Aufstellung eines Bauleitplans oder seine Änderung keinen Anspruch.

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne wird neben den Behörden auch die Öffentlichkeit beteiligt. Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren finden Sie hier.