Rainer Ritsche
Bürgermeister, Dezernat I
- Stabstelle Gleichstellung
- Büro des Bürgermeisters
- Haupt- und Personalamt
- Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Gemäß § 70 GO NRW bildt der Bürgermeister gemeinsam mit dem*der Kämmerer*in und, falls welche bestellt sind, den Beigeordnet*innen den Verwaltungsvorstand.
Bei der Stadt Wülfrath hat der Verwaltungsvorstand acht Mitglieder. Es handelt sich hierbei um einen erweiterten Vorstand.
Aus folgenden Personen setzt sich dieser zusammen:
Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei,
Die Sitzungen erfolgen einmal wöchtenlich.