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Pressemitteilung

Wahlbenachrichtigungsbriefe zur Kommunalwahl 2025 in Wülfrath werden verschickt

Im Laufe dieser Woche versendet die Stadt Wülfrath die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl 2025. Den Schreiben ist zu entnehmen, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann.

Deutsche und Unionsbürger*innen, die sich zwischen dem 4. August und 29. August 2025 in Wülfrath anmelden, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Eine schriftliche Bestätigung der Eintragung wird postalisch zugestellt.

Wahlberechtigte, die bis zum 24. August 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können sich an das Wahlamt wenden, um zu klären, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bei einem Umzug innerhalb Wülfraths im Zeitraum vom 4. bis 29. August 2025 erfolgt die Eintragung in den jeweils neuen Stimmbezirk. Über die Änderung wird schriftlich informiert. Erfolgt in der Zeit vom 4. August bis 12. September 2025 ein Umzug aus dem Wahlgebiet, gegebenenfalls durch Verlegung der Hauptwohnung, erfolgt eine Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Auch hierüber werden die Betroffenen schriftlich benachrichtigt.

Die Stadt Wülfrath bietet mehrere Möglichkeiten zur Briefwahl an:

Online:
Über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Wülfrath oder per QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Briefwahlunterlagen bis zum 7. September 2025, 23:59 Uhr, beantragt werden. Spätere Anträge sind online nicht möglich.
 

Persönlich:
Ab sofort können im Foyer des Wülfrather Rathauses während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses Briefwahlunterlagen beantragt oder die Briefwahl direkt vor Ort durchgeführt werden. Solange die Wahlbenachrichtigungsbriefe noch nicht zugestellt sind, genügt zur Identifikation ein Ausweisdokument.

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 8.00–12.00 Uhr
Dienstag: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00–12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
Freitag: 8.00–12.00 Uhr
 

Schriftlich:
Mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes können die Unterlagen auch schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt Wülfrath zu senden. Wird der rote Wahlbrief per Post zurückgeschickt, sollte dieser spätestens am Mittwoch, 10. September, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um die fristgerechte Zustellung zu gewährleisten.
 

Rückfragen
Für Fragen zur Kommunalwahl 2025 stehen im Wahlamt zur Verfügung:
Andrea Pabst, Tel. 02058-18235, E-Mail: wahlen@stadt.wuelfrath.de
Angelika Reimer, Tel. 02058-18321, E-Mail: wahlen@stadt.wuelfrath.de