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Pressemitteilung

Rücknahme der Radverkehrsfreigabe in der Fußgängerzone

Die Stadtverwaltung informiert, dass die Öffnung der Fußgängerzone in Wülfrath für den Radverkehr mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Ab sofort gilt dort wieder ein uneingeschränktes Radfahrverbot. Die entsprechenden Schilder wurden entfernt. Die Stadtverwaltung wird die Einhaltung des Verbots künftig durch gezielte Kontrollen überwachen.

Diese Entscheidung basiert auf der Auswertung einer seit 2022 laufenden Testphase. Damals hatte der Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Digitalisierung beschlossen, die Fußgängerzone außerhalb der Ladenöffnungszeiten, in der Zeit von 18.30 Uhr bis 07.00 Uhr, für den Radverkehr freizugeben. Voraussetzung war das Einhalten von Schrittgeschwindigkeit.

Ziel der temporären Öffnung war es, die Mobilität in Wülfrath zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und erste Erfahrungen mit einer erweiterten Radverkehrsführung in der Innenstadt zu sammeln. Eine dauerhafte Regelung sollte erst nach Abschluss der Testphase getroffen werden.

Im Verlauf der Erprobung zeigte sich jedoch, dass die Maßnahme in der Praxis nicht den gewünschten Erfolg hatte. Zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, Beschwerden von Gewerbetreibenden sowie städtische Kontrollberichte belegten, dass die Vorgaben leider häufig nicht eingehalten wurden. Besonders problematisch war die Missachtung der erlaubten Zeiten und der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit.

Die Außengastronomie wurde wiederholt durch dichtes Vorbeifahren und mangelnde Rücksichtnahme beeinträchtigt. Einige Betreiber*innen meldeten infolgedessen konkrete Einnahmeverluste und beklagten eine sinkende Aufenthaltsqualität für ihre Gäste.

Die Stadtverwaltung hatte daher bereits im Vorfeld eines politischen Antrags öffentlich angekündigt, die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr zurückzunehmen. Der zuständige Fachausschuss beschloss im Juni die Rücknahme der Freigabe.

Verwaltung und Politik betonen, dass diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist, zumal sie auf den ersten Blick dem allgemeinen Ziel der Radverkehrsförderung zu widersprechen scheint. Angesichts der besonderen Gegebenheiten der Wülfrather Fußgängerzone, insbesondere ihrer stellenweise engen Gestaltung und der wiederholten Verstöße, war die Fortführung der Maßnahme jedoch nicht länger vertretbar.