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Pressemitteilung

Jugendschöff*innen gesucht

Bundesweit werden im Herbst 2023 Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Stadt Wülfrath muss für diese Wahl im ersten Halbjahr 2023 mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Vorschlagsliste mit Personen, die sich für dieses Ehrenamt bewerben, aufstellen.

Für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden daher Frauen und Männer
gesucht, die sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessieren und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten.

Jugendhauptschöffen, bzw. Jugendersatzschöffen sind Laienrichter. Das Schöffenamt wird entweder beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Mettmann oder bei der Jugendkammer des Landgerichtes Wuppertal ausgeübt. Die Jugendschöffengerichte sind jeweils mit Richtern und Jugendschöffen besetzt. Richter und Jugendschöffen haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht.

Da das Jugendstrafrecht einen vorwiegend erzieherischen Charakter hat, müssen laut
Jugendgerichtsgesetz einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Hierzu gehören u.a.:

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Wülfrath
  • zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt

Zu Jugendschöffen sollen zudem nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung
erfahrene Personen vorgeschlagen werden. Aus diesem Grund wird die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen auch vom Jugendhilfeausschuss erstellt und beschlossen.

Eine solche Qualifikation kann aufgrund beruflicher, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im
schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und
Betreuungstätigkeit nachgewiesen werden.

Personen, die bereits in den letzten beiden Perioden als Schöffe tätig waren, sind nicht mehr grundsätzlich von einer weiteren Amtsperiode ausgeschlossen, können aber die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Die Schöffen müssen ansonsten keine besonderen formalen Qualifikationen im Sinne einer Ausbildung o.ä. erfüllen. Nicht jeder Bürger eignet sich jedoch in gleicher Weise, um über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Schöffen sollen daher möglichst nachfolgende
Fähigkeiten mitbringen:

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Unparteilichkeit
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen
  • Mut zum Richten über Menschen
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Gesundheitliche Eignung - wegen des ggf. anstrengenden Sitzungsdienstes

Für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mettmann werden 2 männliche Jugendhauptschöffen und 4 Jugendersatzschöffen (2 weibliche und 2 männliche) gesucht.

Für die Jugendkammer des Landgerichtes Wuppertal müssen 4 Jugendhauptschöffen
(2 weibliche und 2 männliche) in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Es wird erwartet, dass sich die interessierten Frauen und Männer in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Mai 2023, um 17.00 Uhr den Ausschussmitgliedern vorstellen.

Wer die o.g. Voraussetzungen erfüllt und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, kann sich bis zum 14. April 2023 an das Jugendamt, Frau Kröber,
Am Rathaus 1, Zimmer 2.2.05, wenden.

Für eine persönliche Vorsprache sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Das notwendige Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann bei ihr auch telefonisch unter 02058 / 18-342 (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail (s.kroeber@stadt.wuelfrath.de) angefordert werden.

Das Formular steht hier zur Verfügung.

Das Formular zur Bewerbung muss dann ebenso bis spätestens 14.04.2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Jugendamt zurück übersandt werden.

Bitte beachten Sie, dass fast zeitgleich auch Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern, einschließlich Schwurgericht des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal (Erwachsenenstrafrecht) durch das Ordnungsamt gesucht werden.

Es wird daher darum gebeten, eindeutig zu vermerken, für welches Schöffenamt (Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht) man sich bewirbt.