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Pressemitteilung

Hundebestandsaufnahme startet

Im Juni 2024 hatte die Stadt Wülfrath darüber informiert, für das laufende Jahr eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Diese wird nunmehr im November im gesamten Stadtgebiet erfolgen und voraussichtlich bis Februar 2025 andauern. Die letzte Hundebestandsaufnahme fand im Jahr 2015 statt.

Ablauf der Bestandsaufnahme

Die von der Stadt beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH wird alle Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen. Erfragt wird, ob ein Hund im Haushalt gehalten wird und seit wann. Außerdem wird festgestellt, ob es sich um einen als gefährlich eingestuften Hund gemäß Landeshundegesetz NRW handelt. Die Befragungen finden ausschließlich außerhalb der Wohnungen statt; es werden weder Steuern noch Gebühren vor Ort erhoben.

Die Mitarbeitenden sind legitimiert und können sich ausweisen. Die Befragungen erfolgen wochentags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 18 Uhr. Sollten ungemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die Halter*innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem zusätzlichen Bußgeld rechnen.

Hinweise zur Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt in Wülfrath derzeit 168 Euro jährlich für einen Hund. Für zwei oder mehr Hunde erhöht sich der Steuersatz auf 198 Euro pro Hund. Bestimmte Rassen, die als gefährlich gelten, werden mit einer erhöhten Steuer von 852 Euro pro Jahr belegt.

Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie zu Meldepflichten für Hundehalter*innen stehen auf der Homepage der Stadt Wülfrath bereit.  Die Anmeldung eines Hundes ist auch online über das Serviceportal der Stadt möglich: https://www.wuelfrath.net/service/dienstleistung/2

Appell an Hundehalter*innen

Die Stadt Wülfrath appelliert an alle Hundehalter*innen, ihre Tiere ordnungsgemäß bei der Verwaltung anzumelden, um eine gerechte Verteilung der Hundesteuer sicherzustellen. Die Stadt betont, dass Beleidigungen oder Übergriffe gegenüber dem beauftragten Personal ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.