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Pressemitteilung

Hundebestandsaufnahme

Derzeit sind 1.524 Hunde registriert

Bild von freepik

Die Stadt Wülfrath plant noch für das laufende Jahr eine erneute Hundebestandsaufnahme. Vor der letzten Zählung im Jahr 2015 waren es 1.290 Hunde, die in Wülfrath steuerlich angemeldet waren. Hintergrund ist, dass davon auszugehen ist, dass zwischenzeitlich einige Tiere leider nicht beim Steueramt angemeldet wurden. Die letzte Bestandsaufnahme im Jahr 2015 hat bedauerlicherweise leider gezeigt, dass solche Überprüfungen in gewissen Abständen zur Wahrung der Steuergerechtigkeit erforderlich sind.

Nach der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt sind für den ersten gehaltenen Hund 168 € Jahressteuer fällig, bei zwei gehaltenen Hunden erhöht sich der Betrag auf 198 € je Hund. Gefährliche Hunde z.B. bestimmter Rassen werden mit 852 € besteuert.

Neben der Steueranmeldung sind große Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg auch beim Ordnungsamt anzumelden.

„Das Versäumnis einer Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend verfolgt.“ appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere beim Steueramt und u.U. auch beim Ordnungsamt rechtzeitig vor Beginn der Zählung auch noch rückwirkend zu melden. Die Anmeldung ist auch online über das Serviceportal der Stadt Wülfrath möglich – https://www.wuelfrath.net/service/dienstleistung/2

Wenn ein nicht gemeldeter Hund ermittelt wird, ist mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie der Verhängung eines empfindlichen Bußgeldes zu rechnen.

Die Mitarbeitenden eines extern zu beauftragenden Unternehmens, das die Hundebestandsermittlung vornimmt, werden im Auftrag der Stadt Wülfrath alle Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen und eine Befragung nach im Haushalt gehaltenen Hunden durchführen. Abgefragt werden soll, ob ein Hund gehalten wird, wenn ja, seit wann und ob es sich um einen gefährlichen Hund gemäß Landeshundegesetz NRW handelt.