Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, die z.B. einen Stadtgrundriss bilden, das Stadt- und Ortsbild prägen, Straßenzüge, Siedlungen und Gehöftgruppen darstellen. Voraussetzung ist nicht, dass jede dazugehörige bauliche Anlage ein Baudenkmal darstellt. Denkmalbereiche werden durch eine Satzung der Gemeinde unter Schutz gestellt.
Zur Zeit bestehen für den historischen Stadtkern von Wülfrath und für den historischen Ortskern von Düssel entsprechende Denkmalbereichssatzungen.
Michael Kumpf
Untere Denkmalbehörde
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