Die Stadt Wülfrath macht darauf aufmerksam, dass am Montag, 25. Januar, die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft tritt.
Folgende wesentliche Änderungen sind ab Montag zu beachten:
Maskenpflicht
Die verschärfte Maskenpflicht wurde in § 3 CoronaSchVO umgesetzt. Das heißt, im Einzelhandel, in den Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen, Kirchen und im ÖPNV und seiner Einrichtungen (also auch weiterhin an Bushaltestellen), müssen medizinische Masken getragen werden. Unter medizinische Masken sind OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95) zu verstehen. Die Stadt Wülfrath weist nochmals ausdrücklich...