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Elektro- und Elektronikgeräte

Sie können Elektro-/Elektronikgeräte von zu Hause abholen lassen.

Die ausgedienten Geräte werden im Rahmen der Sperrgutabfuhr einmal monatlich durch die von der Stadt beauftragte Fa. AWISTA Logistik GmbH eingesammelt.

Nur durch eine ordnungsgemäße Erfassung von E-Geräten können diese umweltgerecht verwertet werden. Illegale Transporte ins Ausland werden so verhindert. 

Bitte achten Sie darauf, dass zur Sperrgutabfuhr bereitgestellte Altgeräte nicht unbefugt entwendet werden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt folgendes:

Seit dem 01.08.2016 sind auch die Vertreiber*innen von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Das gilt auch für Online-Händler*innen. Diese "großen Vertreiber*innen" müssen beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endverbraucher ein "Altgerät der gleichen Geräteart" kostenlos zurücknehmen. Darüber hinaus sind alle "Elektrokleingeräte unter 25 cm Kantenlänge" unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurückzunehmen.

Seit 1. Juli 2022 gilt das auch für große Discounter und Supermärkte, selbst wenn sie überwiegend Lebensmittel verkaufen. Für kleine Geräte wie Föhn oder Rasierapparat mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Jeder Laden muss auch Klein-Geräte von anderen Verkaufsstellen annehmen. Die Rücknahmepflicht ist jedoch auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Größere Altgeräte muss ein Markt nur dann zurücknehmen, wenn Sie ein neues Gerät gleicher Art kaufen. Den Händler*innen steht frei, wie sie die Rücknahme gestalten. Manche nutzen Sammelboxen, andere haben Infotheken, an denen Sie alte E-Geräte abgeben können.

Die Gerätehersteller sind verpflichtet, die so gesammelten und sortierten Geräte abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Das ElektroG soll dazu führen, dass Elektro- und Elektronikgeräte in Zukunft umweltgerechter produziert werden und somit langlebig, gut verwertungsfähig und frei von besonders gefährlichen Substanzen sind.

Ausgediente Elektro- u. Elektronikgeräte gehören nicht zum Restmüll.

Die Geräte müssen entweder bei den Vertreiber*innen abgegeben, bei der monatlichen Sperrgutabfuhr ohne Zusatzgebühr entsorgt (Anmeldung als Sperrgut bei der Fa. AWISTA, Tel.: 0211 830 99 160 oder online

Die in Velbert angelieferten Altgeräte werden in verschiedenen Gerätegruppen angenommen, sortiert und verladen. Bei mehr als 20 Geräten ist eine Voranmeldung notwendig:

  • Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen, Mikrowelle, Wasserboiler usw.
  • Kühlgeräte wie z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte und andere Klimageräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationsgeräte, PC, Drucker, Telefon, Kopierer, Faxgeräte, Radio, Videorecorder, Fernseher, etc.
  • Haushaltskleingeräte.

Bitte achten Sie bei der Rückgabe von Computern und Laptops immer darauf, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht sind.  

Rücknahmestellen für Elektro-Kleingeräte (kostenlos):

  • dm-Drogeriemarkt, Alte Ratinger Landstraße 23
  • Edeka Moritz, Goethestraße 19
  • Kodi, Parkstraße 1
  • Lidl, Hundertwasser Weg 2
  • Penny, Wilhelmstraße 137
  • POCO - Mettmanner Straße 42
  • Real, Zur Fliethe 8
  • Rossmann, Parkstraße 4
  • Tedi, Wilhelmstraße 122

Elektro-Kleingeräte, die Sie nicht im Handel zurückgeben konnten, können Sie am Schadstoffmobil abgeben. Wann das Schadstoffmobil nach Wülfrath kommt, können Sie im Abfallkalender nachlesen.

Aber beachten Sie: In jedem Fall gilt, erst einmal zurück zum Handel! Nimmt dieser Ihre Geräte nicht an, dann der städtischen Entsorgung überlassen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Somit sparen Sie und wir alle Abfallgebühren ein!

Tipp: Gebrauchte, noch funktionstüchtige E-Geräte sind viel zu schade für den Müll. Geben Sie diese zur Wiederverwendung weiter – an Freunde, Initiativen, an wohltätige Einrichtungen oder bieten diese in Kleinanzeigen zum Verkauf an.