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Abfallgebühren

In der Gebührensatzung der Stadt Wülfrath finden Sie im § 4 die aktuellen Gebührensätze für Restmüll- und Biotonnen, Mehrbedarfssäcke und für die Bauschuttanlieferung.

Abfallentsorgungssatzung

In der Abfallsatzung der Stadt Wülfrath ist zur Abfallentsorgung geregelt:

  • Entsorgungsleistungen der Stadt
  • Anschluss- und Benutzungszwang an die städtische Abfallentsorgung
  • Abfallbehältnisse und Leerungsrhythmus
  • Mindest-Restmüllvolumen je Haushalt
  • Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben und Einrichtungen
  • Getrennthaltung von Abfällen
  • Entsorgungsgemeinschaften
  • Ordnungswidrigkeiten
     

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wülfrath wurde zum 1. April 2018 an das neue Abfallsystem angepasst und am 20.09.2022 aktualisiert.