Katasterauskunft
Die Stadt Wülfrath stellt gegen Gebühr in ihrer Katasterauskunft die Liegenschaftskarte und Auskünfte aus dem Liegenschaftsbuch des Katasteramtes des Kreises Mettmann als BürgerInnen-Service zur Verfügung.
Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch
Sie erhalten bei uns analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte (im Volksmund: Lageplan) in DIN A4 bis DIN A3 Größe.
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch der I. Abteilung (u.a. Eigentümer, Baulastennummern) erhalten Sie, wenn Sie uns Ihr berechtigtes Interesse dargelegt haben.
Dazu ist ein schriftlicher Antrag in Form einer E-Mail, Fax oder Brief oder Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Fragen oder Bestellungen richten Sie bitte an
Stadt Wülfrath
Katasterauskunft
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 / 18241
Telefax: 02058 / 181241
Auszüge aus der II. und III. Abteilung (für Finanzierungen u.ä.) des Grundbuches erhalten Sie ausschließlich beim Amtsgericht des Kreises Mettmann.
www.justiz.NRW.de/AL/justizbehoerden/ordentlichegerichte/ags/bez_ddorf/mettmann
