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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet.

Mit dem Bebauungsplan setzt die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um, das unmittelbar vorgibt, welche Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken zulässig und unzulässig sind.

Damit bestimmen die rechtsverbindlichen Feststetzungen die städtebauliche Ordnung, den Inhalt und die Schranken des Grundeigentums.

Ein Bebauungsplan ist nur dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht daher nicht.

Der Bebauungsplan wird durch den Satzungsbeschluss des Rates zum gemeindlichen Ortsrecht.