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Stadtplanung

Stadtplanung befasst sich mit den gesetzlichen und städtebaulichen Grundlagen für den Wohnungsbau, mit Verkehrsanlagen, Parks und Grünanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Anlagen für Handel und Dienstleistungen. Aber auch Natur- und Landschaftsschutz ist Thema der Stadtplanung. Sie bearbeitet bauliche und gestalterische Aufgaben im Hinblick auf aktuelle wie auch zukünftige Anforderungen der Bürger*innen.

Aktuelle Beteiligungen

Die derzeit laufenden Beteiligungen finden Sie auf unserer Seite Aktuelle Beteiligungen.

Stadtplanung berücksichtigt gesellschaftliche Prozesse und die Bedürfnisse privater wie öffentlicher Interessen. In diesem Spannungsfeld erarbeitet das Stadtplanungsamt Planungsinstrumente der Bauleitplanung wie Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Diese formelle Stadtplanung beruht auf gesetzlich genau geregelten Verfahren. Ziel ist rechtliche Planungssicherheit für Investoren, betroffene Bürger*innen und die Stadt selber.

Anders ausgedrückt: Die Stadtplanung hat zur Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Städtebauliche Studien, Zukunftswerkstätten, Entwicklungskonzepte wie das Mobilitätskonzept oder  Bürgerbeteiligung sind Beispiele für zeitgemäße Planungsinstrumente, die vom Stadtplanungsamt erarbeitet, organisiert und moderiert werden.

Die Verkehrsplanung ist ebenfalls Aufgabe der Stadtplanung.

Basis aller Planung sind gute Daten, die in unserem Geoinformationssystem hinterlegt sind. Auch für Sie stehen viele Geodaten bereit, z. B. im städtischen Geoportal.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes

  • mittwochs von 13.30 bis 16.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Bauleitplanung

Was ist Bauleitplanung?

Es gibt zwei Arten der Bauleitplanung: die vorbereitende und die verbindliche. Die vorbereitende Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan, zur verbindlichen Bauleitplanung gehören die Bebauungspläne.

Rechtlich verbindlich für Bürger*innen ist der Bebauungsplan.

Das System der räumlichen Planung in Deutschland ist hierarchisch nach Bund, Land, Kreis und Gemeinde / Stadt gegliedert:

Die Bauleitplanung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind diese verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann die Aufstellung oder die Änderung eines Bauleitplans erfolgt, liegt weitgehend im planerischen Ermessen der Gemeinde. Der Bürger/die Bürgerin hat auf die Aufstellung eines Bauleitplans oder seine Änderung keinen Anspruch.

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne wird neben den Behörden auch die Öffentlichkeit beteiligt. Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren finden Sie hier​​​​​​​.​​​​

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Da nur die Grundzüge der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Gemeindegebiet dargestellt werden, wird der Flächennutzungsplan auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Für den Bürger leitet sich aus dem Flächennutzungsplan kein Baurecht ab. Intern bindet er die Gemeinde durch das dargestellte städtebauliche Konzept. Extern steuert er insbesondere die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und bindet andere Planungsträger.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wülfrath mit Stand vom 26.01.2012 ist seit seiner Bekanntmachung wirksam. Er ist im Geoportal der Stadt Wülfrath einsehbar.

Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Mit dem Bebauungsplan setzt die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit ihr Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um, das unmittelbar vorgibt, welche Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken zulässig und unzulässig sind. Damit bestimmen die rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Ordnung, den Inhalt und die Schranken des Grundeigentums. Ein Bebauungsplan ist nur dann aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht daher nicht. Der Bebauungsplan wird durch den Satzungsbeschluss des Rates zum gemeindlichen Ortsrecht.

Die Bebauungspläne der Stadt Wülfrath können Sie im Geoportal einsehen.

Bei den Bürgerbeteiligungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigten Planungen detailliert erläutert und mit ihnen diskutiert. Die Beteiligungen finden in der Regel im Ratssaal statt. Über die Termine der Veranstaltungen wird rechtzeitig durch Aushang im Schaukasten am Rathaus, hier im Internet und in auch in der lokalen Presse informiert.

Bürgerinnen und Bürger können sich in zwei Planungsphasen beteiligen:

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: In einem frühen Planungsstadium können sich Bürgerinnen und Bürger über die Planungsentwürfe informieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen - z. B. Bürgeranhörungen - sowie in unserem Beteiligungsportal gibt es die Möglichkeit, sich zu äußern und wichtige Planungshinweise zu geben. Die Anregungen, Kritik und Hinweise werden dann abgewogen und ggf. in die Planung eingearbeitet. Nicht jedem Wunsch und jeder Kritik kann auch entsprochen werden. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der zuständige Ausschuss des Rates entscheidet dann über die Auslegung der Planung: die Offenlage.
     
  2. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung der Planung: In dieser zweiten Phase können sich die Bürgerinnen und Bürger erneut über die Planungen informieren, Fragen stellen und Anregungen vorbringen. Die Beteiligung  findet hier an der bereits ausgearbeiteten Planung statt. Der Bebauungsplan wird nach vorheriger Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt und durch Aushang im Schaukasten vor dem Rathaus für die Dauer eines Monats im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch werden alle relevanten Unterlagen im Internet in unserem Beteiligungsportal veröffentlicht. Diese sind dann im weiteren Planungsprozess erneut in die städtebauliche Abwägung einzubeziehen. Zu den ausgelegten Planentwürfen können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, die wiederum abgewogen und ggf. in die Planung einbezogen werden. Dieser zweite Schritt kann sich wiederholen. Über das abschließende Ergebnis der Abwägung entscheidet allein der Rat der Stadt.

Durch die Bürgerbeteiligungen soll ein Dialog mit der Öffentlichkeit entstehen. Die Bürgerinnen und Bürger können frühzeitig ihre eigenen Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten einbringen und/oder Kritik und eigene Wünsche zur Planung äußern. Das Planungsamt erläutert die Planung, beantwortet Fragen und geht auf Kritik ein.

Bei kleineren Änderungsverfahren von bereits gültigen Bebauungsplänen gem. §§ 13 und 13a BauGB ist keine frühzeitige Beteiligung erforderlich. 

Aktuelle Beteiligungen finden Sie hier.

Geoportal der Stadt Wülfrath

  • Hier können Sie Luftbilder, die vorhandenen Bebauungspläne, das Denkmalkataster oder das Baumkataster einsehen. Das Haltestellennetz der Busse im Stadtgebiet, historische Karten und Luftaufnahmen sowie Stadtpläne sind hier ebenfalls zu finden.

Geodatenangebot des Kreises Mettmann

  • Das Geoportal des Kreises Mettmann bietet neben aktuellen Karten und Luftbildern des ganzen Kreises Daten zu Themen wie Umwelt oder Freizeit und Tourismus, Schulen oder Polizeidienststellen.

Geoportal.NRW

  • Das Geoportal des Landes hält spezielle Luftaufnahmen (Orthophotos), Bodenrichtwerte, Informationen rund um Mobilität und Verkehr und vieles mehr bereit.

OpenStreetMap

  • Das unter OpenStreetMap.org beheimatete OpenStreetMap-Projekt ist eine weltweite Initiative mit dem Ziel, Geodaten zu sammeln und allen frei zur Verfügung zu stellen. Stadtpläne, Fahrradkarten und Karten mit Bus- und Bahnlinien stehen Ihnen zur Verfügung.

TIM-Online

  • TIM-Online beinhaltet Geodaten zu Fluglärmzonen, Höhenlinien, Gewässerkarten sowie Luftbilder aus dem ganzen Land. TIM steht für "Topografisches Informationsmanagement NRW".

 

Für Sie im Planungsamt tätig:

Alexander Grothues (Raum 2.1.28)
  • Amtsleitung Stadtplanungsamt
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Tel.: 02058 18 264
E-Mail: a.grothues@stadt.wuelfrath.de

Dominic Loker (Raum 2.1.19)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Tel.: 02058 18 332
E-Mail: d.loker@stadt.wuelfrath.de

Alicia Kaminski (Raum 2.1.25)
  • Betreuung von Bauleitplanverfahren
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Verwaltungsaufgaben

Tel.: 02058 18 271

E-Mail: a.kaminski@stadt.wuelfrath.de 

Sarah Beermann (Raum 2.1.23)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Quartiersentwicklung
  • Städtebauliche Beratung und Planung

Tel.: 02058 18 314

E-Mail: s.beermann@stadt.wuelfrath.de  

Gaby Gawrisch (Raum 2.1.16.1)

Tel.: 02058 18 242
E-Mail: g.gawrisch@stadt.wuelfrath.de

Lisa Schulte (Raum 2.1.28)
  • Amtsleitung Stadtplanungsamt
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Stadtentwicklungsprogramm

Tel.: 02058 18 237
E-Mail: l.schulte@stadt.wuelfrath.de

Shahrooz Shahpourian (Raum 2.1.19)
  • Stadtentwicklungsplanung und Rahmenplanung
  • Bauleitplanung
  • Städtebauliche Beratung und Planung
  • Einzelhandelssteuerung

Tel.: 02058 18 326
E-Mail:  s.shahpourian@stadt.wuelfrath.de

Umweltreferent*in

Tel.: 02058 18 236
E-Mail: baumschutz@stadt.wuelfrath.de