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Bauantrag / Baugenehmigung

Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.

  • Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
  • Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.
  • Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
  • Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.
  • Diese Formulare erhalten Sie kostenlos in 1-facher Ausfertigung; weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden.
 

Formulare

Bauantrag