Bauantrag / Baugenehmigung
Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.
- Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Außer für Garagen, Carports und ähnliche bauliche Anlagen müssen Bauanträge von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern (Architekten, Ingenieuren) bearbeitet und unterschrieben werden.
- Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.
- Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
- Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.
- Diese Formulare erhalten Sie kostenlos in 1-facher Ausfertigung; weitere erforderliche Ausfertigungen können kopiert werden.
