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Auskünfte aus Bauleitplänen

Das Planungsamt der Stadt Wülfrath führt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) die Bauleitplanung durch. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Gemäß BauGB werden der

  • Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB) als vorbereitender Bauleitplan, in dem für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt wird, und die
  • Bebauungspläne (§ 8 BauGB) als verbindliche Bauleitpläne, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten,

aufgestellt.
Das Planungsamt begleitet das Verfahren aus den Entwürfen der Bauleitpläne die Satzungspläne zu entwickeln  (Satzungspläne werden vom Rat der Stadt beschlossen). Diese Satzungspläne werden für die Kundinnen und Kunden zur Auskunft sowie zur Abgabe von Kopien bereitgehalten.
Der Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2000 neu aufgestellt. Es wurden seit dem 10 Änderungen eingeleitet. Gegenwärtig existieren für das Stadtgebiet Wülfraths ca.100 Bebauungspläne; davon sind etwa 78 rechtsverbindlich.
Gebührenpflichtige Kopien erhalten Sie im Planungsamt.